Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) wird seit 01.01.2019 die Förderung von Weiterbildung von Angestellten gestärkt.
Dadurch will die Agentur für Arbeit Unternehmern bei den Herausforderungen in Zeiten von Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel unterstützen und zu einem besseren Bildungsstand bei Arbeitnehmern beitragen.
Was sind die (Grund-)Voraussetzungen?
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von Anfang bis Ende der Weiterbildungsdauer
- Absolvierung einer Weiterbildung, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildung (AZAV) zugelassen ist
Wer wird wie gefördert?
Geringqualifizierte Angestellte
Hierbei bestehen die größten Fördermöglichkeiten und -anreize für alle Unternehmen und Beschäftigte.
- Kein anerkannter Berufsabschluss
- Berufsabschluss vorhanden, aber in den letzten 4 Jahren nicht im erlernten Beruf tätig gewesen und voraussichtlich auch zukünftig nicht mehr tätig
Im Falle der Übernahme der Weiterbildungskosten zu 100%, übernimmt die Agentur für Arbeit für den Arbeitgeber auch 100% der Lohnkosten.
Für die Beschäftigten winkt bei erfolgreichem Abschluss sogar noch eine Weiterbildungsprämie bis zu 1.500€.
Weiterbildung von Angestellten allgemein
- Berufsabschluss muss min. 4 Jahre zurückliegen
- Keine weitere geförderte Weiterbildung in den vergangenen 4 Jahren absolviert
- Weiterbildung muss mindestens 160 UE (UnterrichtsEinheiten á 45min) umfassen
- Weiterbildung darf nicht nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderfähig sein
In Kleinstunternehmen (<10 Beschäftigte) sind gleich bis zu 100% der Weiterbildungskosten förderfähig und für den Arbeitgeber Erstattung in Höhe von 75% der Lohnkosten für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit.
In Klein- und mittelständigen Unternehmen (10-249 Beschäftigte) bis zu 50% der Weiterbildungskosten förderfähig, soweit der Arbeitgeber sich an den Lehrgangskosten mit 50% beteiligt. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss auf das Gehalt von 50% für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten.
Für über 45-Jährige und Schwerbehinderte erhöht sich die Förderung auf bis zu 100%!
In Großbetrieben (>250 Beschäftigte) können immerhin noch zwischen 15 und 25% der Weiterbildungskosten gefördert werden, solange der Arbeitgeber die übrigen Lehrgangskosten übernimmt. Dabei kann der Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 25% für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit erhalten.
Darüber hinaus findest du Informationen zu WEITER.BILDUNG! auf der Webseite der Agentur für Arbeit oder unter der Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520