Die Einteilung von Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu Finanzmitteln und EU-Förderprogrammen, die speziell auf die jeweilige Unternehmensgröße ausgerichtet sind.

Je nach Unternehmenskennzahlen haben Unternehmer aber auch mit unterschiedlichen Aufgaben zu kämpfen und müssen unterschiedliche Rechte und Pflichten erfüllen.

Im Förderkontext ist es grundsätzlich erforderlich, dass das Unternehmen unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung fällt.

De-minimis-Beihilfe-Regelung

Eine Beihilfe, die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist, gilt als nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission.

Das bedeutet, dass solche Fördermittel auch durch KfW oder Landesinvestitionsbanken, bzw. auch durch Förderung von staatlichen Institutionen verteilt werden können.

Nach de-minimis kann ein Unternehmen alle drei Steuerjahre bis zu 200.000€ an Beihilfen in Form von Zuschüssen, geförderten Krediten oder Beratung erhalten. In Deutschland gilt ungeachtet vom steuerlichen Bewertungszeitraum, den das Unternehmen selbst festgelegt hat, die letzten drei Kalender-Jahre jeweils vom 01.01.-31.12.

Für die Einordnung als KMU gibt es allerdings zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen, je nachdem ob es sich um deutsche oder europäische Fördermittel handelt. Teilweise setzen Fördermittel auch andere Bewertungsmaßstäbe an.

Nachfolgende Werte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, gelten je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe.

KMU-Definition der Europäischen Kommission

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden seit 01.01.2005 durch die EU-Empfehlung 2003/361 definiert.

  • Nicht mehr als 249 Beschäftigte
  • weniger als 50.000.000€ Jahresumsatz
  • Bilanzsumme von maximal 43.000.000€

Definition für Kapitalgesellschaften im HGB

Die deutschen Bedingungen, damit ein Unternehmen als KMU gilt ergeben sich aus §267 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften sind demnach solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  • 6.000.000€ Bilanzsumme
  • 12.000.000€ Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • 50 oder weniger Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Mittlere Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

  • 20.000.000€ Bilanzsumme
  • 40.000.000€ Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag
  • 250 oder weniger Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Alle Kapitalgesellschaften, die zwei oder alle Merkmale aus dem vorherigen Abschnitt überschreiten gelten als große Kapitalgesellschaft und fallen somit aus der de-minimis Regelung hinaus.