Damit du langfristig deine Rechte und Interessen erfolgreich durchsetzen und unnötige Fehler vermeiden kannst, solltest du grundsätzlich verstehen wie Verträge für Unternehmen funktionieren.
Ob beim Einkaufen im Supermarkt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, am Arbeitsplatz oder Zuhause in der eigenen Wohnung: tagtäglich schließen oder nutzen Rechte aus Verträgen.
Dies sind in der Regel Verbraucherverträge, bei denen Verbraucher besonders geschützt werden. Deshalb werden sich viele nie mit den Hintergründen beschäftigen (müssen). Als Unternehmer sind die Stützräder im Vertragsrecht allerdings ab und du solltest wissen, worauf du dich einlässt.
Wer im Internet nach einer Definition sucht, findet schnell diese oder eine etwas abgewandelte Definition:
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen mindestens zwei Beteiligten begründet. Hierfür werden mindestens zwei Willenserklärungen abgegeben, die über die wesentlichen Vertragsbestandteile übereinstimmen.
Was bedeuten diese juristische Begriffe für dich?
Rechtsgeschäfte
Das deutsche Zivilrecht gibt grundsätzlich jeder Person die Möglichkeit, die rechtlichen Verhältnisse nach eigenem Willen durch Rechtsgeschäfte zu gestalten. Das ist die zivilrechtliche Ausformung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art.2 Grundgesetz und wird Privatautonomie genannt.
Rechtsgeschäfte sind vereinfacht gesagt alle zivilrechtlichen Vorgänge. Deshalb ist ein Vertrag auch ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, weil mehrere Personen gestalterischen Einfluss haben. Einseitige Rechtsgeschäfte können z.B. Testament, Kündigung oder Widerspruch sein.
Bei einseitigen Rechtsgeschäften brauchst du dich nicht zuvor nicht einigen, sondern teilst der anderen Seite schlicht deinen „Willen“ mit. Im Gegensatz dazu, kannst du den Vertrag mit Vereinbarung gleichsetzen. Zwei Personen müssen das Gleiche wollen und sich gegenseitig mitteilen.
Bisher war einfach nur von Personen die Rede, darunter fallen sowohl natürliche (Menschen), als auch juristische Personen (Firmen, Vereine, sonstige Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit).
Die gestalterische Freiheit von Verträgen hat da ihre Grenzen, wo die Rechte anderer beeinträchtigt werden oder das Vereinbarte gegen die guten Sitten oder andere geltenden Gesetze verstößt. Die Gesetzesgrenzen können spezielle Regeln für die jeweiligen Vertragstypen sein oder auch Grundsätzliches, wie kriminelle Aktivitäten (Menschenhandel, Verkauf von Drogen etc.).
Wenn eine Vereinbarung getroffen wird, die gesetzlich nicht zulässig ist, wird also kein entsprechender Vertrag geschlossen.
Schuldverhältnisse
Durch ein Schuldverhältnis (§241 BGB) kann ein Gläubiger von einem Schuldner ein Tun oder Unterlassen bzw. -etwas- fordern. Gläubiger ist also immer diejenige Person, die von der Schuldnerperson etwas fordern kann. Ein Schuldner ist jemand, der dieses etwas an die Gläubigerperson leisten muss.
Kauft jemand am Kiosk einen Kaugummi, ergeben sich bei beiden Beteiligten jeweils einmal die Position als Schuldner und auch einmal als Gläubiger.
Der Kioskbesitzer ist der Gläubiger, der vom Schuldner Geld (Bezahlung des Kaufpreises) verlangen kann.
Der Käufer ist zwar Schuldner für das Geld, kann im nächsten Schritt wiederum als Gläubiger den Kaugummi (Herausgabe der Waren) verlangen.
Wenn wir also in unserem Unternehmen von Gläubigern und Schuldner reden, ist in der Regel ein Vertragsverhältnis vorausgegangen, auf deren Grundlage zumindest von einer Seite die Vertragserfüllung noch aussteht und auch verlangt werden kann.
Willenserklärung und Form
Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf einen bestimmten „rechtlichen Erfolg“ abzielt. Dieser Wille kann durch Sprechen, Schreiben oder auch das Handheben bei einer Versteigerung (Verhalten) signalisiert werden. Ein Vertrag muss also nicht schriftlich sein. In der Regel reicht schon entsprechendes Verhalten.
Wenn du in die Öffentlichen Verkehrsmittel steigst, stimmst du ohne es wirklich zu sagen oder aufzuschreiben, sondern einfach nur durch dein Verhalten den jeweiligen Beförderungsbedingungen zu.
Bei dem Beispiel vom Kaugummi-Kauf gibt es mit großer Sicherheit keinen schriftlichen Vertrag. Ein Quittungsbon erfüllt in so einem Fall auch nicht die Bestandteile eines Vertrages, sondern die Einhaltung der Buchführungspflichten.
Hier wurde jeweils schlicht ein mündlicher Vertrag geschlossen. Der mündliche (formlose) Vertrag ist nämlich die Grundform im Zivilrecht.
Bei der Mündlichkeit ist in der Regel vor allem die Beweisbarkeit ein Problem. Deshalb hat sich im Geschäftsverkehr oberhalb gewisser Bagatellsummen die schriftliche Vertragsform durchgesetzt. Bei einigen besonderen Rechtsgeschäften ist auch die Form vorgeschrieben, wie z.B. dem notariell beglaubigten Immobilienverkauf.
Wesentliche Vertragsbestandteile
Mindestangaben sind die jeweiligen Vertragspartner, Vertragspflichten und je nach Vertrag unter Umständen auch ein Vertragsobjekt. Die Bestandteile können von den Parteien bis zum Vertragsschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei verändert werden. Im Fernabsatzverkehr (Telefon, Internet) spielen z.B. Liefer- und Leistungsbedingungen eine wichtige Rolle.
Verträge für Unternehmen haben einen weitergehenden Gestaltungsspielraum als bei Verbraucherverträgen. Deshalb unbedingt aufmerksam lesen, bevor du als Unternehmer*in etwas unterschreibst. Mit Verbrauchern können aber auch innerhalb des gesetzlichen Spielraumes unterschiedlich weitreichende Rechte und Pflichten vereinbart werden. Denk nur einmal an die unterschiedlichen AGB von großen Unternehmen.
Vertragsformen
Vertragspartner können Rechte und Pflichten vollständig frei gestalten. Im besonderen Teil des BGB gibt es allerdings eine Aufzählung an zentralen Vertragstypen, die die gängigsten Formen und deren spezielle Regelungen abbildet. Oft handelt es sich bei Verträgen um Mischformen mehrerer klassischer Vertragsarten.
- Kaufvertrag §433 BGB
- Schenkungsvertrag §516 BGB
- Mietvertrag §535 BGB
- Leihvertrag §598 BGB
- Dienstvertrag §611 BGB
- Werkvertrag §631 BGB
Muster: Verträge für Unternehmen
Die IHK Frankfurt stellt eine große Mustersammlung von Verträge für Unternehmen zur Verfügung. In vielen Fällen kann es schon ausreichen, einen Mustervertrag um einen kleinen Zusatz zu erweitern und du kannst dir unnötige Anwaltskosten sparen. Hierbei musst du dir unbedingt überlegen, wie viel Geld für dich auf dem Spiel steht und welches Risiko du damit eingehst. In der Regel empfiehlt es sich allerdings, die nötige Hilfe bei jemandem zu suchen, der sich hierbei auskennt.