Viele Wörter rund um den Begriff Unternehmen haben mehrere Bedeutungen. Um Missverständnissen vorzubeugen findest du hier eine Reihe leicht verwechselbarer, aber häufig genutzter Wörter.

Unternehmen

Ein Unternehmen ist juristisch gesehen eine finanzielle und rechtliche Einheit, die mit Absicht auf Gewinnerzielung wirtschaftet. Insofern kann das Unternehmen am ehesten mit dem Begriff des Unternehmers im BGB in Verbindung gebracht werden. Das bedeutet aber nicht, dass ein Unternehmen eine Gesellschaft voraussetzt. Auch Einzelunternehmen sind genau das – Unternehmen. Ein eher wirtschaftlicher Sprachgebrauch nutzt auch Unternehmung.

Geschäft

Obwohl die Bedeutung eher in Richtung Laden, Werkstatt, Standfläche etc. geht, wird es oft Synonym zum Unternehmen verwendet.

Damit kann aber auch ein Geschäftsvorfall gemeint sein, also buchhalterisch eine Einnahme (oder Ausgabe).

Juristisch gesehen unterscheidet man in Handelsgeschäfte und Rechtsgeschäfte. Handelsgeschäfte sind alle Rechtshandlungen eines Kaufmanns, die durch die Betriebstätigkeit enstehen. Rechtsgeschäfte sind gleichzusetzen mit jeglichem zivilrechtlichen Handeln (Verträge, Kündigung, Widerruf etc.)

Betrieb

Das zentrale Objekt in der Betriebswirtschaftslehre wird als örtliche, technische, räumliche und organisatorische Einheit zum Zweck der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen definiert.

In der Regel wird juristisch zwischen dem Betrieb als technische und oganisatorische, und dem Unternehmen als rechtliche Einheit unterschieden.

Für das Bundesarbeitsgericht ist dagegen ein Betrieb nach § 613a BGB „die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen oder immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen.

Interessant wird es durch das Betriebsstättenrisiko bei einem Unfall. Wer nämlich der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommst, haftet als Betreiber einer Betriebsstätte für alle möglichen Unfälle und Schäden. Das können rutschige Böden, rostige Nägel, herumliegende Werkzeuge, freiliegende Leitungen usw. sein.

Niederlassung

Es wird in Hauptniederlassung und Nebenniederlassungen unterschieden, sobald an mehreren Standort Betriebe eingerichtet werden.

Arbeitsstätte

Wichtig wird der Begriff dann, wenn ein Unfall oder Schaden auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte eingetreten ist. Die Arbeitsstätte und der Betrieb unterscheiden sich genau dann, wenn z.B. auf Baustellen oder in sonstiger Weise an einem anderen Ort als dem Betrieb gearbeitet wird.

Firma

Die Firma eines Kaufmanns ist ausschließlich der Name, unter dem die Geschäfte betrieben werden.

Gesellschaft

Das sind sowohl Personengesellschaften (OHG, KG, EWIV, GbR) und Kapitalgesellschaften (UG, AG, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien). In erster Linie steht das für eine eigenständige juristische Person, bei denen je nach Wahl entweder mehrere Personen oder Kapital selbst eine rechtliche Einheit bilden.