Deine Umsätze steigen und damit auch deine Arbeit. Jetzt sollst du zum ersten Mal Personal einstellen? Wenn du diese Schritte befolgst, warten zumindest von der rechtlichen Seite keine Überraschungen auf dich!

Betriebsstätten-Nummer beantragen

Vom Arbeitsamt bekommt man auf Anfrage eine Betriebsstätten-Nummer. Dafür musst du bereits dein Gewerbe angemeldet haben.

Die Betriebsstätten-Nummer brauchst du, damit in der Lohnbuchhaltung deine Abgaben an die Sozialkassen deinem Betrieb zugeordnet werden können.

Personal einstellen bei der Krankenkasse melden

Um den Mitarbeitern Versicherungsschutz zu garantieren, musst du nach dem Personal einstellen, dies innerhalb von zwei Wochen bei der Krankenkasse anmelden.

Diese Anmeldung wird dann automatisch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung weitergeleitet.

Muss man Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen?

Genauso müssen Beiträge für jeden Mitarbeiter an eine Berufsgenossenschaft gezahlt werden. Denn deine Mitarbeiter sind in einigen Branchen und Berufsgruppen gegen besondere Arbeitsunfälle oder andere Sonderereignisse abzusichern.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der gezahlten Bruttogehälter und der sogenannten Gefahrenklasse. Je nach Art der Tätigkeit und Branche, bestehen unterschiedliche Unfall-Risikoklassen.

Die Zuordnung zur Gefahrenklasse wird von der Berufsgenossenschaft festgelegt.

Dafür musst du dich sofort bei Beginn des Geschäftsbetriebs bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, da sonst leider schnell Geldstrafen drohen.

Eine Liste der Berufsgenossenschaften findest du hier. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist die richtige Anlaufstelle, wenn du Fragen bezüglich Berufsgenossenschaftswahl oder Unfallversicherung hast.