Ein mehr oder weniger kurzer Gang aufs Amt, ein einfaches Formular unterschreiben? War es das schon? Wenn du dir die folgenden Fragen beantworten kannst, machst du schon ab der Gewerbeanmeldung alles richtig!
Was bedeutet eigentlich Gewerbe?
Wenn du in Deutschland außerhalb eines Angestelltenverhältnisses regelmäßiges Einkommen erwirtschaften möchtest, musst du unabhängig von der Wahl deiner Rechtsform ein Gewerbe anmelden.
Gewerbetreibende müssen nicht nur die Aufnahme, sondern auch jede Veränderung, wie etwa eine Verlegung des Standorts, Aufgabe des Geschäfts, Wechsel oder Erweiterung der Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen.
Von denjenigen Unternehmungen abgesehen, für die eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich ist, kann in Deutschland grundsätzlich jedes Gewerbe frei betrieben werden.
Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit Absicht Gewinn zu erzielen betrieben wird, ausgenommen freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeiten.
Brauche ich überhaupt eine Gewerbeanmeldung?
Als Land- oder Forstwirt und auch als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Das bedeutet du sparst dir Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und evtl. sogar einige Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn keine regelmäßigen Einkünfte erzielt werden sollen oder sogar gar keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, musst du vielleicht auch gar kein Gewerbe anmelden. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du dir bei einem Existenzgründungsberater Hilfe suchen.
Brauche ich eine Gewerbeerlaubnis?
Eine Gewerbeerlaubnis benötigt man z.B. bei folgenden Tätigkeiten. Die Liste ist nicht abschließend und bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, für die zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
- Apotheke (§1 ApoG)
- Altenpfleger (§1 AltpflG)
- Private Arbeitsvermittlung (Zulassung durch eine fachkundige Stelle)
- Spielhallen/Automatenaufstellung (§33c GewO)
- Gaststätten (Bei Alkoholausschank §2 GastG)
- Hotels und Pensionen (Nur bei Gaststättenähnlichem Betrieb)
- Bewachungsunternehmen (§34a GewO)
- Makler (§34c GewO)
- Anlageberater (§32 KWG)
- Personenbeförderung (§2 PBefG)
- Reisegewerbe (§55 GewO)
- Güterkraftverkehr (§3 GüKG)
- Steuerberater (§2 StBerG)
- Versicherungsvermittler (§34d und §34e GewO)
- Ausnahmebewilligungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz (§13 ArbZG)
Haupterwerb, Nebenerwerb und/oder Kleingewerbe?
In Haupterwerb und Nebenerwerb wird unterschieden, wenn es sich um dein hauptsächliches Einkommen handelt oder ein zusätzliches Einkommen erwirtschaftet wird, z.B. neben einem Angestelltenverhältnis.
Du musst aber nicht unbedingt angestellt sein, um im Nebenerwerb ein Gewerbe anzumelden. Hauptsächlich geht es dabei um Sozialversicherungsbeiträge, speziell die Krankenversicherung, die zumindest einmal im Haupterwerb von dir gezahlt werden muss. So kommen schnell einige hundert Euro jeden Monat zusammen.
Deshalb sollte eine Gründung gut geplant und wohl überlegt sein.
Wenn du weniger als 22.000€ im Jahr mit deinem Gewerbe erwirtschaftest (§19 UStG), dann kannst du auch ein „Kleingewerbe“ anmelden.
Als Kleingewerbetreibender musst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch dafür von Ausgaben die MwSt nicht absetzen. Du bist 5 Jahre an die Erklärung der Kleingewerberegelung gebunden.
Was muss ich zur Anmeldung vorbereiten?
- Persönlich erscheinen und bitte niemanden als Stellvertretung schicken
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen (amtlicher Identitätsnachweis)
- eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Handwerkskarte, Konzessionen, Zulassungen)
- überlege dir einen Geschäftsgegenstand
- Manchmal macht es Sinn hier etwas weiter zu formulieren, wenn viele verschiedene Tätigkeiten abgedeckt werden sollen.
- Betreibst du z.B. einen Technikverleih, könntest du angrenzende Tätigkeiten mit einbeziehen, um dann den Gang zum Amt zu sparen, wenn eine zusätzliche Anfrage kommt. Also z.B. auch Vermittlung von Personal, Verleih von Deko-Materialien, Aufbau- und Montageleistungen etc.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 10,00 – 65,00 €.
Dann prüft das Gewerbeaufsichtsamt, ob technische oder umweltschützende Auflagen für die Ausübung der Tätigkeit zu erfüllen sind und die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachtet werden (Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Was mache ich nach der Anmeldung?
Mit der Gewerbeanmeldung und der Ausstellung des Gewerbescheins gehst du am Besten als nächstes zum Finanzamt, es kann auch unter Umständen ein Besuch bei dem Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschaft oder der Industrie- und Handelskammer verbunden sein.
Es ist je nach Einzelfall empfehlenswert diese Stellen vor Besuch des Gewerbeamtes einmal zu kontaktieren und sich zu informieren.
Das Finanzamt teilt dir nach Vorlage der Gewerbeanmeldung eine Steuernummer mit, unter der dein Gewerbe zukünftig geführt wird. Unter dieser Steuernummer kannst du ab diesem Zeitpunkt Rechnungen stellen.
In einem Fragebogen des Finanzamts musst du noch verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und sonstigen Informationen beantworten.
Gehe bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da diese Angaben in der ersten Zeit die Höhe deiner Einkommens- und Gewerbesteuervorauszahlung bestimmen.
Sei aber auch nicht zu vorsichtig, denn sonst könnte wiederum eine größere Steuernachzahlung nach dem ersten Geschäftsjahr blühen und dafür sollten ausreichend Reserven vorhanden sein.
Mehr als die Hälfte aller Unternehmen scheitert in den ersten Jahren!
Unter anderem deshalb musst du ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung monatlich deine Umsatzsteuer voranmelden.
Hier lohnt es sich direkt zu Beginn eine dauerhafte Fristverlängerung um einen Monat zu beantragen. Damit sparst du dir zumindest etwas Hektik jeden Monat.
Einen guten Überblick über seine Finanzen und damit auch die eigene Steuerlast zu haben, ist aber unbedingt notwendig.
Gründen mit Angestellten
Möchtest du gleich mit Angestellten gründen oder planst du gerade Personal einzustellen, musst du zusätzlich noch eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer ist bereits ab der ersten 450€-Kraft notwendig.