Tausende Gründer und Unternehmen, die sich im Handelsregister anmelden, fallen jedes Jahr auf die Abzocke durch den Registerschwindel dubioser Firmen herein.

Du unterschreibst dabei offiziell aussehende Formulare und schließt so teure Verträge ab, die du gar nicht brauchst.

Die Masche vom Registerschwindel

Auf den ersten Blick wirken die Anbieter meist seriös, doch dahinter verbirgt sich in der Regel simple Abzocke.

Adressverzeichnisanbieter, Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnliche Verzeichnisse sollen sogar den Anschein von offiziellen Stellen oder einer gesetzlichen Pflicht zur Meldung oder Eintragung erwecken.

Die Angebote sind möglicherweise auch hin und wieder so gestaltet, als handelt sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag.

Aus Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger oder direkt von Webseiten durch automatische Programme (Bots)  sammeln die Schwindler Kontaktdaten und erstellen daraufhin massenhaft „Angebote“.

Eine ähnliche Masche ist es, Werbeanzeigen aus bereits veröffentlichten Medien zu kopieren und in Formulare einzubauen, die dadurch den Anschein erwecken, es geht um die Verlängerung oder Korrektur der Anzeige. Dabei wird aber ein völlig neuer Vertrag geschlossen.

Oft überfliegen Kaufleute diese Angebote nur oder werden durch zweideutige Formulierungen in die Irre getrieben.

Der wirtschaftliche Schaden kann – speziell für Gründer – immens sein, da ein Widerruf abseits von Verbraucherverträgen nicht möglich ist.

Falls die Verzeichnisse, Inserate oder sonstiges überhaupt erscheinen, sind sie meist ohne wirtschaftlichen Nutzen, da sie kein seriöser Unternehmer ansieht.

Der Bundesanzeiger hat eine nicht abschließende „Schwarze Liste“ dubioser Unternehmen veröffentlicht.

Worauf fallen Unternehmer herein?

  • Briefe, Faxe, E-Mails mit offiziell klingenden Namen
  • Daten veröffentlichen (Register, Telefonbuch, Branchenbuch)
  • Unternehmensdaten sollen auf Richtigkeit überprüft werden
  • Enge Fristsetzung für Zahlung und bei Verzug sollen Strafzahlungen fällig werden
  • Rechnungsähnliche Verträge
  • Offiziell klingende Namen (Deutsche…, …register, Gewerbe…, Amts…)
  • Eindrucksvolle Siegel, Wappen etc.

Wie kannst du dich schützen?

  • Genau überprüfen, was du als Unternehmer unterschreibst
  • Besteht überhaupt eine Eintragungspflicht?
  • Vertrag könnte rechtlichen Anforderungen nicht stand halten
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums unter Umständen möglich
  • Am Telefon nichts zustimmen, Unterlagen anfordern
  • Sofort kündigen, falls ein Vertrag geschlossen wurde
  • Jedes Schreiben an solche Betrüger mit Versendungsnachweis
  • Nicht einschüchtern lassen und lieber rechtlichen Beistand suchen