Auch in der Gesetzgebung gibt es Trends und Strömungen, wie die Fortschritte im Verbraucherschutz.
Sah man vor einigen Jahrzehnten noch alle Marktteilnehmer im Zivilrecht als gleichberechtigte Akteure, hat sich zunehmend die Ansicht durchgesetzt, dass die Marktmacht von Unternehmern und Verbrauchern immer weiter auseinander klafft.
Walmart ist der größte private Arbeitgeber weltweit mit mehr als 2.300.000 Angestellten.
Zum Vergleich: Etwa 50 von 194 offiziell anerkannten Ländern haben weniger Einwohner
Obwohl bereits seit 1975 in der EU der Begriff des Verbrauchers existierte, traten viele Bestimmungen zum Verbraucherschutz erst in den 2000ern in Kraft.
Heute sehen wir in den meisten Bereichen Rechtsangleichung für ganz Europa.
Damit europäische Richtlinien in Kraft treten wird ein Zeitrahmen vorgegeben, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten den Inhalt in nationales Recht umgewandelt haben müssen. Im Fokus des Artikels steht deshalb deutsches und europäisches Recht.
Verbraucherschutz kann in drei Grundbestandteile untergliedert werden.
Unabänderliche Vorgaben
Das sind gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer, die nicht einfach durch Verträge oder andere Vereinbarungen umgangen werden können.
Verbraucher können also nicht einfach auf ihr Recht auf Widerruf verzichten oder ihre Gewährleistungsansprüche ohne wichtigen Grund (wie z.B. beim Kauf von Gebrauchtwaren auf 12 Monate) eingeschränkt werden.
Verbraucherverträge werden im BGB als Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer definiert.
Unternehmen wiederum müssen in vielen Bereichen europarechtliche Vorgaben erfüllen.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) legt einheitliche Zugangsvoraussetzungen für neue Arzneimittel fest. Sie müssen bei der Zulassung ein reglementiertes Verfahren durchlaufen haben oder dürfen bestimmte Inhaltsstoffe nicht enthalten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) regelt Lebensmittelkennzeichnung insbesondere Zusatzstoffe zum Färben, Süßen oder Konservieren. Das Gleiche gilt für Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamine und Mineralien.
Die EFSA regelt auch die Tier- und Pflanzengesundheit durch Maßnahmen, wie den Hygienepakt „Vom Hof auf den Tisch“ und dem Verbot von Glyphosat ab 2024.
Bei vielen Themen wünscht man sich zurecht schnellere Handlungsbereitschaft, doch die Aufgaben sind sehr vielseitig und der demokratische Prozess braucht Zeit.
Informationspflichten
Diese Pflichten treffen vor allem Unternehmen. Sei es durch Informieren von Verbrauchern über Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, Nebenwirkungen von Arzneien oder bei vorgeschriebenen Inhalten in Verbraucherverträgen.
Unlautere Geschäftspraktiken (wie z.B. Verkauf unter Druckausübung, Belästigung, Zwang irreführende Werbung und unzulässige Beeinflussung) sind untersagt. Die Richtlinie 2005/29/EG enthält Kriterien zur Bestimmung unlauterer Geschäftspraktiken und die „schwarze Liste“.
Speziell bei Verbraucherverträgen (z.B. Kaufverträge, Dienstleistungsverträge) im Internet treten Informationspflichten auf. Mit Wirkung zum 13.06.2014 trat die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 2011/83/EU in Kraft.
Mit dieser Richtlinie wurden unter anderem missbräuchliche Klauseln über bestimmte Aspekte des Verbrauchsgüterkaufs geändert und die Rechte von Verbrauchern gestärkt, Vorschriften über bereitzustellende Informationen aufgestellt, das Widerrufsrecht geregelt und bestimmte vertragliche Bestimmungen harmonisiert.
Rechte im Verbraucherschutz
Der Widerruf ist das eindeutigste Recht, das nur Verbrauchern zur Verfügung steht. So kann man bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware von Verträgen zurücktreten.
Dies ergibt sich daraus, dass bei diesen Verträgen entweder eine Situation bestand, bei der der Verbraucher nicht mit dem Vertragsschluss rechnen musste oder auch noch keine Möglichkeit hatte die Qualität der Waren zu beurteilen.
Wenn man beim Internetkauf diese klaren Vorteile für die Rückgabe hat, besteht für Verbraucher ja kaum noch ein Grund in physische Geschäfte zu gehen. Als Antwort darauf hat sich deshalb im Einzelhandel vielerorts das Rückgaberecht durchgesetzt.
Mit diesem freiwilligen Recht stehen dem Verbraucher auch in regulären Geschäften die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung. Zur Sicherheit sollte man bei einem Kauf allerdings nachfragen, ob auch tatsächlich ein Rückgaberecht besteht.
Hinzu kommen Rechte, die allen Marktteilnehmern im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten zustehen wie Gewährleistung, Produkthaftung und Garantie. Diese Rechte gelten für alle Martktteilnehmer, gehen für Verbraucher aber meist ein gutes Stück weiter.